Ja, Sie haben das Recht, Ihren eigenen Gutachter zu beauftragen, auch wenn die Versicherung ein Gutachten verlangt. Ein unabhängiges Gutachten kann helfen, Ihre Interessen zu wahren.
Ja, Sie haben das Recht, Ihren eigenen Gutachter zu beauftragen, auch wenn die Versicherung ein Gutachten verlangt. Ein unabhängiges Gutachten kann helfen, Ihre Interessen zu wahren.
Sie haben das Recht Ihren eigenen Gutachter zu beauftragen, der ein unabhängiges Gutachten erstellen kann um Ihre Interessen zu wahren.