In solchen Fällen spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Das Gutachten wird den Restwert Ihres Fahrzeugs ermitteln und Ihre Versicherung zahlt Ihnen dann den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.
In solchen Fällen spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Das Gutachten wird den Restwert Ihres Fahrzeugs ermitteln und Ihre Versicherung zahlt Ihnen dann den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.
Immer dann wenn eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.