Unser Versprechen: Bei Fahrzeugbesichtigung (Beweisaufnahme) bis 14 Uhr wird das Gutachten noch am selben Tag erstellt und vorab digital an Auftraggeber, Versicherung und Anwalt gesendet. Ausnahme, bei Totalschäden schreibt der Gesetzgeber (BGH-Urteil) vor, das eine Restwertermittlung über öffentliche Restwertbörsen erfolgen muss. Die Auslieferung des Gutachten erfolgt hier dann also mit einer mindestens 24 stündigen Verzögerung.
Unser Versprechen: bei Beweisaufnahme bis 14 Uhr bekommt der Kunde, die Versicherung und der Rechtsanwalt das Gutachten noch am gleichen Tag.